Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

Für alle Lieferungen und Leistungen von SNTL Publishing GmbH & Co KG, im folgenden SNTL Publishing, sind ausschließlich diese Vertragsbedingungen maßgeblich.

Rahmenbedingungen

Personalleistungen werden als Werkleistungen oder als Dienstleistungen mit dem Auftraggeber vereinbart. Bei Werkleistungen ist SNTL Publishing für die Steuerung, das Management und die Überwachung sowie die erzielten Ergebnisse verantwortlich.

Dienstleistungen dienen der Beratung und Unterstützung des Auftraggebers. SNTL Publishing erbringt Dienstleistungen in eigener Verantwortung; für die dabei vom Auftraggeber angestrebten und erzielten Ergebnisse bleibt der Auftraggeber selbst verantwortlich.

Angebote von SNTL Publishing sind stets freibleibend. An den erteilten Auftrag ist der Auftraggeber bis zur schriftlichen Bestätigung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung von SNTL Publishing oder durch Ausführung des Auftrages zustande.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung von SNTL Publishing auf Dritte zu übertragen.

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Sofern keine anderen Preise genannt sind, gelten aktuell folgende Standardsätze:

  • Anwender-Support/Entwicklung: 125EUR/h
  • Software-Konzeption: 1250EUR/d
  • Training/Workshop: 1500EUR/d

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils geltenden Umsatzsteuer.

Personalleistungen werden zu dem im Angebot aufgeführten Festpreis oder auf Zeit und Materialbasis nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

Bei Personalleistungen auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistungen jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

Im Angebot angegebene Schätzpreise für Personalleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrunde liegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls SNTL Publishing im Verlaufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird sie den Auftraggeber davon unverzüglich benachrichtigen. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers wird SNTL Publishing die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Mengenansätze nicht überschreiten.

Rechnungen sind bei Erhalt und ohne Abzug zahlbar.

Eine Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen bedarf der schriftlichen Zustimmung von SNTL Publishing.

Zahlungsverzug und Vermögensverschlechterung

Bei verspäteter Zahlung oder Stundung ist SNTL Publishing berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% per anno über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank bezogen auf den Bruttorechnungsbetrag zu berechnen.

Abnahme

Bei Werkleistungen wird SNTL Publishing dem Auftraggeber zum Endtermin - soweit vereinbart - die Erfüllung der Leistungsmerkmale nach festgelegten Abnahmekriterien und mittels vom Auftraggeber bereitzustellender Testdaten und Testszenarien in einem Abnahmetest nachweisen.

Der Auftraggeber wird die Leistungen nach erfolgreichem Abnahmetest und/oder der Übergabe unverzüglich abnehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Die Verpflichtung von SNTL Publishing zur Fehlerbeseitigung nach Ziffer "Gewährleistung" bleibt unberührt.

Gelingt es SNTL Publishing nicht, aus von ihr zu vertretenden Gründen zum Endtermin oder, wenn erforderlich, innerhalb einer angemessenen Nachfrist, die vereinbarten Leistungsmerkmale nachzuweisen, so kann der Auftraggeber nach dem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall gilt Ziffer "Preise" entsprechend. Andere Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Eine wirtschaftliche Nutzung, egal ob ganz oder teilweise, steht der Abnahme gleich.

Gewährleistung

Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie unter allen denkbaren Umständen fehlerfrei arbeiten.

SNTL Publishing gewährleistet bei Werkleistungen, dass die vereinbarten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen.

SNTL Publishing wird Gewährleistungsmängel, die vom Auftraggeber in schriftlicher Form gemeldet wurden, beseitigen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 6 Monate. Wird ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Auftraggeber hinsichtlich des Mangels nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit des Werkes erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; Schadenersatzansprüche sind jedoch ausgeschlossen, soweit SNTL Publishing nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.

Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

Die Gewährleistung erlischt für solche Programme, die der Auftraggeber ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass er nachweist, dass dies für den Fehler nicht ursächlich ist.

SNTL Publishing kann die Vergütung ihres Aufwands verlangen, soweit sie aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, wenn sie nachweist, dass sie den Fehler nicht zu vertreten hat.

Sonstige Haftungs- und Schadenersatzansprüche

Bei Personen- und Sachschäden haften die Vertragspartner gegenseitig bis 300.000 EUR pro Schadenfall. Andere Haftungs- und Schadenersatzansprüche als die bislang angesprochenen sind ausgeschlossen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält an von SNTL Publishing erworbener Software das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht zur internen Nutzung. Das überlassene Nutzungsrecht ist zeitlich unbeschränkt.

Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber bereits mit Vertragsunterzeichnung alle daraus sich ergebenden Rechte sicherheitshalber in vollem Umfang an den SNTL Publishing ab.

Soweit durch die Leistungserbringung von SNTL Publishing Rechte entstehen, wie z.B. Urheberrechte oder die Befugnis, Schutzrechte anzumelden, verbleiben diese bei SNTL Publishing, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart ist.

Tragen die Originale einen auf Urheberrechtsnutzung hinweisenden Vermerk, ist dieser Vermerk vom Auftraggeber auch auf den Kopien anzubringen.

SNTL Publishing ist berechtigt, die während des Auftrages gewonnenen Arbeitsergebnisse öffentlich als eigene darzustellen, damit Werbung zu betreiben, sie in wissenschaftlichen Veröffentlichungen und Vorträgen zu publizieren soweit berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.

Änderungen des Leistungsumfangs

Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfang­reiche Überprüfung, so kann der erforderliche Aufwand von SNTL Publishing berechnet werden.

Die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen werden in einem zusätzlichen Angebot festgelegt und kommen entsprechend Ziffer "Preise" zustande.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten von SNTL Publishing zu unterstützen. Der Kunde wirkt bei der Erbringung der Leistung unentgeltlich und rechtzeitig mit und überlässt dem Anbieter alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Unterlagen. Soweit SNTL Publishing beim Auftraggeber arbeitet, wird der Auftraggeber SNTL Publishing die erforderliche Zahl von Terminals mit Zugang zu den jeweiligen EDV-Anlagen einschließlich der notwendigen Programme im Rahmen der üblichen Betriebszeiten und innerhalb der betrieblichen Zugangsregelungen unentgeltlich zur Verfügung stellen. Bindungen an bestimmte Nutzungszeiten, insbesondere Einschränkungen von Nutzungszeiten, werden SNTL Publishing rechtzeitig mitgeteilt.

Die Vertragspartner benennen je einen projektverantwortlichen Mitarbeiter als Ansprechpartner für die Erteilung von Auskünften und die Herbeiführung von Entscheidungen.

Unteraufträge

SNTL Publishing kann Leistungen an von ihr ausgewählte unabhängige Vertragspartner vergeben. Die in diesen AGB enthaltenen Bedingungen für Leistungen von SNTL Publishing gelten in gleichem Umfang auch für Leistungen eines Unterauftragnehmers.

Vertrauliche Informationen, Datenschutz

Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Knowhow und Techniken, die sich nur auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen.

Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

Kündigung

Der Auftraggeber kann einen Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende jederzeit kündigen. SNTL Publishing wird nach einer Kündigung alle Arbeiten zur Erfüllung des betroffenen Leistungsumfangs unverzüglich oder nach einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan einstellen. Der Auftraggeber zahlt den vereinbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen Leistungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde. Zusätzlich wird SNTL Publishing Leistungen, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Darin eingeschlossen sind vereinbarte Ablösebeträge, durch die Kündigung entstandene zusätzliche Aufwendungen von SNTL Publishing, sowie Aufwendungen infolge einer damit verbundenen vorzeitigen Beendigung von Vereinbarungen im Unterauftrag.

Kündigt der Auftraggeber aus Gründen, die von SNTL Publishing zu vertreten sind, zahlt er den Preis nur für diejenigen Teile der erhaltenen Leistung, die für ihn nutzbar sind.

Erfüllungsort

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt Berlin als Erfüllungsort.

Gerichtsstand, anwendbares Recht

Für sämtliche und künftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand Berlin vereinbart. In diesem Fall ist SNTL Publishing jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaft­lichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

Stand: Juni 2009; diese AGBs ersetzen alle vorherigen Ausgaben.